Der Kommentar verzahnt das materielle Recht mit dem Kostenrecht und wird dadurch mit seinen wissenschaftlich fundierten und zugleich praxisnahen Erläuterungen allen Anforderungen der täglichen Praxis gerecht. Die Vorschriften sind stets auf neuestem Stand.
Ganz aktuell ist bereits die sehr praxisrelevante Änderung des § 19 Abs. 1 S. 1 GNotKG durch das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz (KostBRÄG 2025) erläutert. Ebenfalls bereits berücksichtigt sind die zum 1.1.2025 in Kraft getretenen umsatzsteuerlichen Anforderungen für eine Notarkostenrechnung an einen Unternehmer (B2B). Auch die weiteren Änderungen des GNotKG durch das KostBRÄG 2025 werden zeitnah zum Inkrafttreten kommentiert werden.
Für komplexe Vorgänge vor allem im Notarkostenrecht werden alle in Betracht kommenden Verträge und Erklärungen mit Ausführungen zur Gebühr und zum Geschäftswert alphabetisch erläutert (Nr. 21100-21102 KV-GNotKG Rn. 62 ff, Nr. 21200-21201 KV Rn. 36 ff, § 36 GNotKG Rn. 12 ff). So ist der einzelne Kostenfall mit diesen ausführlichen „ABC“ in der Regel ganzheitlich lösbar, ohne dass die Einzelvorschriften nachgeschlagen werden müssen.
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