Das Handbuch des Römischen Privatrechts gilt dem römischen Privat- und Zivilprozessrecht von den ältesten römischen Rechtsquellen bis zur Zeit Justinians. Erstmals seit fünfzig Jahren erfolgt eine umfassende Darstellung auf der Höhe des aktuellen Forschungsstandes. Das Werk bietet sachkundige Orientierung angesichts der Vielzahl der Forschungsgegenstände und der stetig reicher werdenden Sekundärliteratur. Es dient auch Althistorikern, Klassischen Philologen, anderen Geisteswissenschaftlern und Vertretern des geltenden Rechts als Nachschlagewerk und erhebt den Anspruch, ein Bezugspunkt der internationalen römisch-rechtlichen Forschung zu sein. Der Schwerpunkt der Darstellung liegt auf der Diskussion der spätrepublikanischen und kaiserzeitlichen römischen Jurisprudenz, wobei eine intensive Bezugnahme auf den Prozess erfolgt. Die juristische Papyrologie und Epigraphik sind ebenso berücksichtigt wie die provinziale Rechtspraxis.
Das Handbuch erscheint in 2 Bänden mit zusätzlichem Registerband und wird nur geschlossen abgegeben.
„Es sind nicht nur diese Perlen, die diesen Bänden einen festen Platz in jeder ernst zu nehmenden juristischen Bibliothek verschaffen, sondern auch die Beiträge, die den Stand der Forschung im besten Sinne kritisch und verlässlich aufarbeiten.“
Nils Jansen RabelsZ 87 (2023), 849
„Der romanistischen Forschung haben [die Herausgeber und Autoren] damit einen unschätzbaren Dienst erwiesen.“
Reinhard Zimmermann ZEuP 31 (2023), 734