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Alle Änderungen stets im Blick
Im Steuerrecht erwarten Sie von einem Großkommentar zwei Dinge: höchste Qualität und höchste Aktualität. Der Herrmann/Heuer/Raupach bietet beides. Sehen Sie sich hier das Image-Video zu diesem etablierten Standardwerk an.
Das Werk enthält detaillierte, zitierfähige und belastbare Kommentierungen zu allen Facetten des deutschen EStG und KStG. Über 130 führende Steuerexperten aus Beratung, Rechtsprechung, Steuerwissenschaft, Unternehmenspraxis und Finanzverwaltung liefern Ihnen Lösungen für alle Herausforderungen in der Praxis. Sieben Updates pro Jahr sorgen dafür, dass das Werk stets auf der Höhe der Zeit bleibt.
Aktualität und Tradition
Einer der führenden Großkommentare zum Einkommensteuergesetz und Körperschaftsteuergesetz seit 1926: Wie konnte der Herrmann/Heuer/Raupach über so lange Zeit hinweg seine Spitzenposition verteidigen? Die Antwort: Dank seiner Aktualität. In diesem Punkt zeigt sich das Werk in diesem Jahr so stark wie nie zuvor. Rund 84 % der Kommentierungen wurden seit 2020 neu erstellt oder aktualisiert.
Auf Höhe der Zeit
So berücksichtigt das Werk die Regelungen zur Beseitigung von Besteuerungsinkongruenzen im Zusammenhang mit hybriden Gestaltungen, die Reform der Entstrickungsbesteuerung sowie das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts. Des Weiteren finden sich im aktualisierten Herrmann/Heuer/Raupach Kommentierungen zum Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz, zum Fondsstandortgesetz, zum Jahressteuergesetz 2021, zum zweiten Familienentlastungsgesetz sowie zu allen Corona-Steuerhilfegesetzen.
Fundierte Qualität
Dass der Herrmann/Heuer/Raupach seit langem zu den maßgeblichen Werken zum EStG und KStG zählt, hat einen einfachen Grund: Die Qualität der Inhalte sucht ihresgleichen.
Die Kommentierungen stammen von über 130 namhaften Expertinnen und Experten aus allen Bereichen des Steuerrechts: Beratung, Rechtsprechung, Steuerwissenschaft, Unternehmenspraxis und Finanzverwaltung. Neue Vorschriften, Durchführungsverordnungen und Verwaltungsanweisungen werden aus jeder Perspektive beleuchtet. Sie profitieren von neuen Denkanstößen, praxisnahen Lösungen und Gestaltungen sowie rechtssicheren Argumenten für gerichtliche Auseinandersetzungen. Kurz und gut: Die Ausgewogenheit des Herrmann/Heuer/Raupach lässt keine Wünsche offen.
Für die Praxis
Praxistauglich ist das Werk nicht nur wegen der Zitierfähigkeit der Inhalte, sondern auch wegen seines logischen Aufbaus. Seine gesetzessystematische Kommentierung orientiert sich streng am Gesetzeswortlaut und trennt Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolge. Jeder Vorschrift sind allgemeine Erläuterungen zum besseren Verständnis und zur schnellen Orientierung vorangestellt.
Auf einen Blick
Noch mehr Substanz
Das Konzept des Großkommentars wurde erweitert. Es werden auch wichtige Nebenbestimmungen, die sich auf Einzelnormen von EStG oder KStG beziehen, erläutert.
Lösungsorientiert
In den Kommentierungen werden insgesamt alle für die Steuerpraxis relevanten Rechtsgedanken sowie die bei der Rechtsanwendung auftretenden Fragen zum EStG und KStG erläutert.
Herrmann/Heuer/Raupach online: Beziehern des Herrmann/Heuer/Raupach steht im Rahmen ihres Abonnements exklusiv der Zugang zu ihrer Datenbank „Herrmann/Heuer/Raupach online" zur Verfügung.
Inhalte Herrmann/Heuer/Raupach online
Die Lieferung 337:
Mit dieser Lieferung erhalten Sie wie gewohnt Neubearbeitungen und Aktualisierungen zu verschiedenen Vorschriften. Im Einzelnen möchten wir auf folgende Kommentierungen hinweisen:
Im Rahmen des § 3 EStG wurden folgende Nummern aktualisiert:
Die Kommentierung der Steuerbefreiungsvorschriften in Nr. 57 [Zahlungen der Künstlersozialkasse], Nr. 58 [Wohngeld nach der Wohngeldgesetzgebung], Nr. 59 [Wohnraumförderung und Mietvorteile], Nr. 60 [Anpassungsgeld wegen Ausstiegs aus der Kohleverstromung], Nr. 61 [Leistungen nach dem Entwicklungshelfer-Gesetz], Nr. 62 [Ausgaben des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers] und Nr. 67 [Erziehungsgeld, Elterngeld] wurde von Dr. Stephan Hamacher, Richter am FG, Dipl.-Finw. (FH), derzeit Referent im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, überarbeitet und aktualisiert. Die Überarbeitung berücksichtigt insbes. auch die zu den Steuerbefreiungsvorschriften ergangene Rechtsprechung des BFH. Zudem wurde die Kommentierung der Nr. 64 [Auslandszuschläge, Kaufkraftausgleich] von Dipl.-Finw. Jens Intemann, Vors. Richter am FG, Hannover, aktualisiert. Darüber hinaus hat Dr. Georg Philipp Siebenlist, Steuerberater in Hamburg, M.Sc., die Kommentierung der Steuerbefreiungsvorschriften in Nr. 63 [Beiträge des Arbeitgebers an Pensionsfonds, Pensionskassen oder für Direktversicherungen], Nr. 63a [Sicherungsbeiträge nach dem Betriebsrentengesetz] sowie in Nr. 66 [Leistungen an Pensionsfonds zur Übernahme von Versorgungen] überarbeitet und aktualisiert. Die Vorschriften umfassen neben den Steuerbefreiungen für Beiträge des Arbeitgebers an Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds (§ 3 Nr. 63 EStG und Nr. 66 EStG) auch die Sicherungsbeiträge des Arbeitsgebers zur Absicherung der reinen Beitragszusage (§ 3 Nr. 63a EStG). Die Überarbeitung berücksichtigt die gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie insbes. die zu den Steuerbefreiungsvorschriften ergangene finanzgerichtliche Rechtsprechung.
Im Rahmen des § 6 EStG (Bewertung) wurden aus aktuellem Anlass die folgenden Absätze an jüngste gesetzliche Neuerungen angepasst:
Die Überarbeitung von § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG (Bewertung von Entnahmen) – unter Berücksichtigung des SofWiStärkG v. 14.7.2025 – durch Prof. Dr. Tibor Schober, Richter am FG, Cottbus, betrifft insbes. die Anpassung der Listenpreis-Reduktion bei Elektro-Kfz. auf 0,25% bei bestimmten Grenzbeträgen (seit 2025: 100.000 €) sowie die Einarbeitung zahlreicher Entscheidungen des BFH (bspw. Anscheinsbeweis der privaten Nutzung) und der FG (bspw. Einschränkungen bei Berufsgeheimnisträgern). Die Kommentierung zu § 6 Abs. 5 EStG wurde von Prof. Dr. Ulrich Niehus, Hochschule Stralsund, und Prof. Dr. Helmuth Wilke, StB, Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, vollständig überarbeitet. Berücksichtigt wurden insbes. die durch das JStG 2024 v. 2.12.2024 vorgenommenen Ergänzungen des Abs. 5 Satz 3 um die Nr. 4 zur Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern auf beteiligungsidentische Schwesterpersonengesellschaften sowie die Anfügung des Satzes 7 zur Anwendung der Sätze 5 und 6 auch bei einer vorherigen körperschaftsteuerlichen Verhaftung der stillen Reserven des übertragenen EinzelWG.
Die Kommentierung der Vorschrift des § 10 EStG [Sonderausgaben] wurde durch Dr. Egmont Kulosa, Richter am BFH, München, überarbeitet und aktualisiert. Seit der vier Jahre zurückliegenden letzten Überarbeitung der Kommentierung sind zu § 10 EStG drei Änderungsgesetze ergangen, die insgesamt acht Einzeländerungen in dieser Norm mit sich gebracht haben. Erneut betreffen die meisten gesetzlichen Änderungen die Vorsorgeaufwendungen, die bei jedem Stpfl. anfallen. Auch aufgrund umfangreicher neuer BFH-Rspr. wurde die Kommentierung stark überarbeitet und an vielen Stellen neu gefasst. Die bisher in der Kommentierung des § 10 Abs. 3 EStG enthaltenen umfangreichen Erläuterungen zur Verfassungsmäßigkeit der Rentenbesteuerung wurden nunmehr an den systematisch zutreffenden Standort (§ 22 Nr. 1 Satz 3 EStG) überführt.
Die Kommentierung der Vorschrift des § 22 EStG [Arten der sonstigen Einkünfte] wurde durch Dr. Sandy Schüler-Täsch, Richterin am BFH, München, überarbeitet und aktualisiert. Insbesondere wurden die durch das JStG 2022 v. 16.12.2022, das WachsChG v. 27.3.2024 und das JStG 2024 v. 2.12.2024 erfolgten Änderungen eingearbeitet. Hervorzuheben ist dabei die durch das WachsChG vorgenommene Absenkung des Prozentsatzes, um den gem. Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 3 der Besteuerungsanteil von Renten aus der sog. Basisversorgung jährlich ansteigt, auf einen halben Prozentpunkt ab Rentenbeginn 2023. Dies soll dazu beitragen, eine „doppelte Besteuerung" von Renten aus der Basisversorgung für zukünftige Renteneintrittsjahrgänge zu vermeiden bzw. abzumildern. Darüber hinaus hat natürlich auch die aktuelle Rechtsprechung des BVerfG, des BFH und der Finanzgerichte Eingang in die Kommentierung gefunden. Beispielhaft sei die Rspr. des BFH genannt, wonach Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts nicht als Werbungskosten im Rahmen der Nr. 1a (begrenztes Realsplitting) geltend gemacht werden können (BFH v. 18.10.2023 – X R 7/20, BStBl II 2024, 288).
Ausblick auf die kommende Lieferung
Die nächste Lieferung erscheint voraussichtlich im Mai 2026 und wird neben diversen Jahreskommentierungen mit Erläuterungen der jüngsten Steuergesetze ua. die Kommentierung zur Einführung zum ESt sowie zu den §§ 34b, 51a, 100 ff. EStG und den §§ 6, 6a KStG sowie der Kommentierung des Solidaritätszuschlaggesetzes enthalten.
Zuletzt erschien Lieferung 337 (März 2026/144,- € zzgl. 67,- € für die Datenbank).
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ISBN: 9783504230630
Language: German
Publication date: 01.03.2026
Number of pages: 21024
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