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Alle Änderungen stets im Blick
Im Steuerrecht erwarten Sie von einem Großkommentar zwei Dinge: höchste Qualität und höchste Aktualität. Der Herrmann/Heuer/Raupach bietet beides. Sehen Sie sich hier das Image-Video zu diesem etablierten Standardwerk an.
Das Werk enthält detaillierte, zitierfähige und belastbare Kommentierungen zu allen Facetten des deutschen EStG und KStG. Über 130 führende Steuerexperten aus Beratung, Rechtsprechung, Steuerwissenschaft, Unternehmenspraxis und Finanzverwaltung liefern Ihnen Lösungen für alle Herausforderungen in der Praxis. Sieben Updates pro Jahr sorgen dafür, dass das Werk stets auf der Höhe der Zeit bleibt.
Aktualität und Tradition
Einer der führenden Großkommentare zum Einkommensteuergesetz und Körperschaftsteuergesetz seit 1926: Wie konnte der Herrmann/Heuer/Raupach über so lange Zeit hinweg seine Spitzenposition verteidigen? Die Antwort: Dank seiner Aktualität. In diesem Punkt zeigt sich das Werk in diesem Jahr so stark wie nie zuvor. Rund 84 % der Kommentierungen wurden seit 2020 neu erstellt oder aktualisiert.
Auf Höhe der Zeit
So berücksichtigt das Werk die Regelungen zur Beseitigung von Besteuerungsinkongruenzen im Zusammenhang mit hybriden Gestaltungen, die Reform der Entstrickungsbesteuerung sowie das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts. Des Weiteren finden sich im aktualisierten Herrmann/Heuer/Raupach Kommentierungen zum Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz, zum Fondsstandortgesetz, zum Jahressteuergesetz 2021, zum zweiten Familienentlastungsgesetz sowie zu allen Corona-Steuerhilfegesetzen.
Fundierte Qualität
Dass der Herrmann/Heuer/Raupach seit langem zu den maßgeblichen Werken zum EStG und KStG zählt, hat einen einfachen Grund: Die Qualität der Inhalte sucht ihresgleichen.
Die Kommentierungen stammen von über 130 namhaften Expertinnen und Experten aus allen Bereichen des Steuerrechts: Beratung, Rechtsprechung, Steuerwissenschaft, Unternehmenspraxis und Finanzverwaltung. Neue Vorschriften, Durchführungsverordnungen und Verwaltungsanweisungen werden aus jeder Perspektive beleuchtet. Sie profitieren von neuen Denkanstößen, praxisnahen Lösungen und Gestaltungen sowie rechtssicheren Argumenten für gerichtliche Auseinandersetzungen. Kurz und gut: Die Ausgewogenheit des Herrmann/Heuer/Raupach lässt keine Wünsche offen.
Für die Praxis
Praxistauglich ist das Werk nicht nur wegen der Zitierfähigkeit der Inhalte, sondern auch wegen seines logischen Aufbaus. Seine gesetzessystematische Kommentierung orientiert sich streng am Gesetzeswortlaut und trennt Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolge. Jeder Vorschrift sind allgemeine Erläuterungen zum besseren Verständnis und zur schnellen Orientierung vorangestellt.
Auf einen Blick
Noch mehr Substanz
Das Konzept des Großkommentars wurde erweitert. Es werden auch wichtige Nebenbestimmungen, die sich auf Einzelnormen von EStG oder KStG beziehen, erläutert.
Lösungsorientiert
In den Kommentierungen werden insgesamt alle für die Steuerpraxis relevanten Rechtsgedanken sowie die bei der Rechtsanwendung auftretenden Fragen zum EStG und KStG erläutert.
Herrmann/Heuer/Raupach online: Beziehern des Herrmann/Heuer/Raupach steht im Rahmen ihres Abonnements exklusiv der Zugang zu ihrer Datenbank „Herrmann/Heuer/Raupach online" zur Verfügung.
Inhalte Herrmann/Heuer/Raupach online
Die Lieferung 338:
Mit dieser Lieferung erhalten Sie neben Neubearbeitungen und Aktualisierungen zu verschiedenen Vorschriften einen Schwung Jahres- und Hauptkommentierungen, welche die bis zum 31.12.2025 verkündeten Gesetzesänderungen darstellen und inhaltlich einordnen:
Jahreskommentierungen zum Einkommensteuergesetz
§ 4 EStG (Gewinnbegriff im Allgemeinen) iVm. § 8 EStDV, kommentiert von Prof. Dr. Jens Reddig, Richter am BFH, Honorarprofessor an der Universität Münster, München/Münster.
§ 34a EStG (Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns), kommentiert von Prof. Dr. Ulrich Niehus, Stralsund, und Prof. Dr. Helmuth Wilke, Steuerberater, Berlin.
§ 100 EStG (Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung), kommentiert von Prof. Dr. Heribert M. Anzinger, Universität Ulm
Berücksichtigung der neuen Gesetze in Hauptkommentierungen
Die Kommentierung der Steuerbefreiungsvorschriften in § 3 Nrn. 5 [Leistungen an Wehr-, Reservisten- und Freiwilligendienstleistende], Nr. 26 [Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten] und Nr. 26a [Einnahmen für ehrenamtliche gemeinnützige Tätigkeit] sowie Nr. 72 [Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen] und Nr. 73 [Prämienzahlungen der Stiftung Deutsche Sporthilfe] EStG wurde von Dr. Stephan Hamacher, Richter am Finanzgericht, Dipl.-Finw. (FH), derzeit Referent im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, überarbeitet und aktualisiert. Die Überarbeitung berücksichtigt neben den Änderungen durch das StÄndG 2025 v. 22.12.2025 sowie das WDModG v. 22.12.2025 insbesondere auch die zu den Steuerbefreiungsvorschriften ergangene aktuelle Rechtsprechung.
Der Gesetzgeber hat mit dem StÄndG 2025 v. 22.12.2025 die Mobilitätsprämie (§§ 101–111 EStG) entfristet – die Kommentierungen wurden von Prof. Dr. Tibor Schober, Richter am Finanzgericht, Cottbus, überarbeitet und aktualisiert. Die Mobilitätsprämie kann damit auch ab dem VZ 2027 beantragt werden. Allerdings geht der Gesetzgeber nur noch von Prämien iHv. 20 Mio. € p.a. aus (2019 lag die Schätzung noch bei 40 Mio. €). Die Mobilitätsprämie ist damit weiterhin ein Randphänomen; die wesentlichen Fälle dürften sich aus dem Jahresprinzip ergeben, nämlich bei Änderung der beruflichen Situation im laufenden Jahr. In der Kommentierung wurde deshalb auch ein Fallbeispiel zur sog. Aktivrente (§ 3 Nr. 21 EStG) aufgenommen, welche weitere Fragen bei der Berechnung der Mobilitätsprämie auslösen wird.
Neubearbeitungen und Aktualisierungen von Hauptkommentierungen
Ferner wurde die Einführung zum EStG von Prof. Dr. Johanna Hey, Köln, Prof. Dr. Roland Ismer, Potsdam, und Prof. Dr. Gregor Kirchhof, Augsburg unter Berücksichtigung jüngster Rechtsprechung und aktueller Entwicklungen auf den aktuellen Stand gebracht:
Teil A spiegelt die aktuelle Debatte um die systemtragenden Prinzipien des Einkommensteuerrechts, namentlich Leistungsfähigkeitsprinzip und objektives Nettoprinzip wider, denen entscheidende Bedeutung für die Auslegung zukommt.
Im Teil B der Einleitung über die verfassungsrechtlichen Grundlagen wurde insbesondere die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht u.a. zur Mindestgewinnbesteuerung eingearbeitet. Ergänzt wurde die Ausarbeitung um eine Analyse unseres Vielsteuersystem. Von den rund 40 Steuern, die in Deutschland erhoben werden, führen die ertragreichsten fünf Abgaben zu 87 Prozent, die Top Ten zu 95 Prozent der Gesamteinnahmen. Die 20 Steuern mit den geringsten Einnahmen bewirken gemeinsam nicht einmal ein, die ertragsschwächsten zehn nur rund 0,1 Prozent der Erträge. Freiheitsrechtlich ist daher zu prüfen, ob Steuern, die zu keinen oder nur zu sehr geringen Einnahmen führen, gerechtfertigt sind und ob der erhebliche steuerliche Aufwand angesichts der Bagatellerträge verhältnismäßig ist. Auch der Abschnitt über den freiheitlichen Schutz vor Steuern wurde erweitert. Gregor Kirchhof macht neben der Zahl- und Verwaltungslast auf einen weiteren Regeleingriff des Steuerrechts aufmerksam, der bislang vernachlässigt wird, die Verhaltensvorgaben. Unterhalb der Schwelle zu steuerlichen Lenkung greift das Steuerrecht in Freiheitsrechte ein, wenn es Rechtsfolgen an ein bestimmtes Verhalten knüpft, etwas in der Drei-Objekt-Grenze, in Folgen einer Rechtsformwahl oder in der Lohnsummenvorgabe der ErbSt. Grundrechtlich ist zu prüfen ist, ob diese Eingriffe insbesondere angesichts des ersten Auftrags der Steuern, die öffentliche Hand zu finanzieren, gerechtfertigt sind.
Neue Steuern wie der EU-Energiekrisenbeitrag und die globale Mindeststeuer werfen die Frage des Verhältnisses zur Einkommensteuer auf (Teil E).
Die Kommentierungen des Europäischen Steuerrechts (Teil C) und des Internationalen Steuerrechts (Teil G) berücksichtigen nunmehr insbesondere die Entwicklungen bei der Verzinsung unionsrechtswidrig erhobener Steuer bei der Berücksichtigung grenzüberschreitender Verluste im Inbound- und Outbound-Fall. Zudem wird die jüngste restriktive Rechtsprechung des EuGH zum Beihilferecht erläutert. Im Sekundärrecht wird die aktuelle Entwicklung der Richtlinien (insbesondere FASTER und Pillar 2) ebenso dargestellt wie die einschlägige Rechtsprechung des EuGH, etwa zur Reichweite der Freistellung nach der Mutter-Tochter-Richtlinie (EuGH – Banca Mediolanum). Die Kommentierung zum Internationalen Steuerrecht berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen zu Pillar 1 (Neuzuweisung des Gewinns und überarbeitete Nexusregeln) und zu Pillar 2 (Globale Mindeststeuer) einschließlich Side-by-Side Agreement. Auch werden die aktuellen Entwicklungen der Rechtsprechung und der Musterabkommen von OECD und UN vorgestellt.
§ 33a EStG (Außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen) wurde von Fabian Hentschel, Richter am Finanzgericht, Cottbus, übernommen, überarbeitet und aktualisiert. Dabei wurden nicht nur die Änderungen der Vorschrift durch das InflAusG v. 8.12.2022, durch das JStG 2022 v. 16.12.2022 und durch das JStG 2024 v. 2.12.2024 eingearbeitet und berücksichtigt. Ein weiterer Schwerpunkt lag vielmehr in der Einarbeitung mehrerer seit der letzten Bearbeitung ergangener BMF-Schreiben zu der Vorschrift, zwei aus 2022 und drei aus 2025, in die Kommentierung, in denen sich die FinVerw. zum Teil auch bereits zu den Auslegungs- und Anwendungsfragen der jüngeren Gesetzesänderungen verhalten hat. Schließlich wurde auch aktuelle Rechtsprechung ausgewertet und eingearbeitet.
Die Kommentierung des § 34b EStG (Steuersätze bei Einkünften aus außerordentlichen Holznutzungen) wurde von Dr. Reimer Stalbold, Vors. Richter am Finanzgericht, Münster, überarbeitet und aktualisiert. Berücksichtigt wurden hierbei insbes. die seit der letzten Bearbeitung ergangene Rechtsprechung zu den Folgen, wenn im Rahmen einer gesonderten und ggf. einheitlichen Feststellung keine Feststellungen zu § 34b EStG getroffen wurden, des Weiteren die Rechtsprechung zu den Anforderungen an und den möglichen Folgen einer unzureichenden Meldung iSv. § 34b Abs. 4 Nr. 2 EStG sowie außerdem die Behandlung von Schäden aufgrund von ungewöhnlichen Trockenheitsphasen und nachfolgendem Schädlingsbefall.
Die Überarbeitung von § 51a EStG (Festsetzung und Erhebung von Zuschlagsteuern) und des Anhangs zu § 51a EStG (Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) von Dr. Klaus J. Wagner, Präsident des Finanzgerichts, Düsseldorf, bringt die Kommentierungen auf den neuesten Stand der Rechtsprechung. Insbesondere setzt sich der Verfasser kritisch mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Fortführung des Solidaritätszuschlags auseinander.
Die Kommentierungen zur Einschränkung der Steuerbefreiung von Pensions-, Sterbe-, Kranken- und Unterstützungskassen – § 6 KStG – und zur Einkommensermittlung bei voll steuerpflichtigen Unterstützungskassen – § 6a KStG – wurde umfassend überarbeitet und in wesentlichen Teilen vertieft von Dr. Henrik Sundheimer, Steuerberater, Grant Thornton AG WPG, Düsseldorf, und Christian Kempges, Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht, Grant Thornton AG WPG. Berücksichtigt sind die jüngsten Entwicklungen in Rechtsprechung und Verwaltung sowie die aktuelle Diskussion in der Literatur. Zudem wurden einzelne Auslegungsfragen neu strukturiert und dogmatisch präzisiert. Dadurch wird die Anwendung der Vorschriften in der Beratungspraxis noch klarer nachvollziehbar. Die überarbeitete Kommentierung bietet damit einen aktuellen und vertieften Überblick über die Anwendung der §§ 6 und 6a KStG und unterstützt bei der rechtssicheren Anwendung der Normen.
Die nächste Lieferung erscheint voraussichtlich Ende August 2026 und wird ua. neben der weiteren Berücksichtigung der jüngsten Gesetze in Jahreskommentierungen oder in den Hauptkommentierungen zB des neuen § 3 Nr. 21 EStG und im Rahmen des Anhangs zu § 20 EStG der §§ 1, 2, 4, 6, 7, 8, 10, 15, 26, 30, 33, 37, 43, 57 InvStG auch die Aktualisierung der Kommentierung des § 18 EStG enthalten.
Zuletzt erschien Lieferung 338 (Mai 2026/149,- € zzgl. 67,- € für die Datenbank).
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ISBN: 9783504230630
Language: German
Publication date: 01.05.2026
Number of pages: 21106
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