Zum WerkDie seit 2016 geltende Vergabeverordnung (VgV) hat das Vergaberecht mageblich neu geordnet. Enthielt die VgV fr�her nur einige in den Vergabeordnungen vergessene Regelungen, stellt sie seit 2016 die umfassende Grundlage f�r alle Vergabeverfahren dar, bei denen keine Bauleistungen beschafft werden. Die fr�here VOL/A wie auch die VOF sind seitdem Geschichte. Selbst der in einigen Bundesl�ndern bis vor kurzem noch anwendbare 1. Abschnitt der VOL/A ist inzwischen durch die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ersetzt.
Unter der Herausgeberschaft von vier renommierten Vergaberechtlern werden in diesem Werk VgV und UVgO umfassend und unter besonderer Ber�cksichtigung der Bed�rfnisse der Vergabepraxis kommentiert. Dabei gibt die vergaberechtliche Rechtsprechung die wesentliche Orientierung.
Im Hinblick auf die Entstehungsgeschichte der einzelnen Vorschriften werden auch die EU-Richtlinien, deren Erw�gungsgr�nde und die Rechtsprechung des EuGH besonders ber�cksichtigt.
F�r die Erl�uterungen zur UVgO im Bereich der rein nationalen Vergabeverfahren finden auch L�ndervorschriften und Entscheidungen der Zivilgerichte aus den einstweiligen Verf�gungsverfahren Ber�cksichtigung.
Vorteile auf einen Blick- mit der gemeinsamen Kommentierung von VgV und UVgO wird die Vielzahl der Parallelen ebenso deutlich wie Unterschiede und Gemeinsamkeiten in der Rechtsanwendung ober- wie unterhalb der Schwellenwerte.
- Sonderregelungen z.B. f�r Katastrophenf�lle, anl�sslich der Covid-19-Pandemie, wegen St�rungen der Lieferketten, drastischer Materialpreisanstiege oder aus anderen Gr�nden werden an den entsprechenden Stellen ber�cksichtigt.
- die Kommentierung beachtet stets die praktische Anwendbarkeit, erfolgt aber gleichwohl in wissenschaftlicher Tiefe und mit zahlreichen Fundstellennachweisen
ZielgruppeDer Kommentar richtet sich an Vergabestellen, Bieterunternehmen, Aufsichts- und Pr�fungsbeh�rden ebenso wie an Vergabekammern und Vergabesenate und die im Vergaberecht t�tige Rechtsanwaltschaft, juristische Mitarbeitende von Bieterunternehmen, Juristinnen und Juristen in Beh�rden und Ministerien aber auch an nicht juristisch Vorgebildete, die operativ an Vergabeverfahren beteiligt oder daf�r verantwortlich sind.