Im Oktober 2000 trat in Nordrhein-Westfalen das zunächst bis 2005 befristete Gütestellen- und Schlichtungsgesetz in Kraft. Danach ist die Erhebung von zivilrechtlichen Klagen in bestimmten Fällen erst nach Durchführung eines Schlichtungsversuchs vor einem Schiedsamt oder weiteren Gütestellen zulässig. Streitparteien haben so die Chance, zu einer selbstbestimmten und zukunftsorientierten Konfliktlösung zu finden.
Dieses neue Handbuch bietet auf der Grundlage der ersten Erfahrungen mit dem neuen Gesetz professionellen Rat für alle, die mit dem neuen Gütestellen- und Schlichtungsgesetz arbeiten oder danach ihre Streitigkeiten schlichten wollen. Der gut verständliche Band
erklärt die Bedeutung der obligatorischen Streitschlichtung
erläutert, wo und vom wem die Schlichtung vorgenommen werden kann
behandelt das Verfahren und zu beachtende Formalitäten
informiert über die Kosten
berücksichtigt Änderungen durch Einführung des Euro
verarbeitet erste Erfahrungen mit dem Gütestellen- und Schlichtungsgesetz.
Aufnahme der Tätigkeit
Bestellung als Schiedsperson
Anerkennung als Gütestelle
Durchführung des Verfahrens
Allgemeines
Antragstellung
Zuständigkeit
Ausschlussgründe und Ablehnung der Schlichtungstätigkeit
Entscheidung über die Ablehnung der Durchführung einer außergerichtlichen Streitschlichtung
Vorbereitung der Schlichtungsverhandlung
Durchführung der Schlichtungsverhandlung
Abschluss des Verfahrens
Anhang mit dem Text des Gütestellen- und Schlichtungsgesetzes sowie des Schiedsamtsgesetzes NRW.
Für Schlichtungspersonen, Rechtsanwälte und Notare, Unternehmen und Verbände sowie die Streitparteien selbst.