Die Arbeit untersucht die bisher weder in Rechtsprechung, noch im Schrifttum behandelte Frage, ob sich Vorst�nde deutscher Konzernobergesellschaften auch f�r Korruptionshandlungen von Entscheidungstr�gern im Ausland ans�ssiger Tochtergesellschaften nach � 130 OWiG verantworten m�ssen, wenn deren Handlungen nach den Ma�st�ben des Sitzstaates kein strafbares Unrecht darstellen. Dabei wird die vom BGH explizit offengelassene Frage gekl�rt, ob sich die Verantwortung von Leitungspersonen einer Konzernobergesellschaft auch auf rechtlich selbstst�ndige Tochtergesellschaften erstreckt. Neben Fragen des internationalen Strafrechts und der Reichweite des tatbestandlichen Schutzbereichs des � 130 OWiG wird die bisher unbehandelte Problematik aufgeworfen, ob ausl�ndische Rechtsordnungen bei der Anwendung des � 130 OWiG Ber�cksichtigung finden d�rfen. Schlie�lich wird erstmals wissenschaftlich untersucht, ob die Feststellung der im Rahmen des � 130 OWiG geforderten Zuwiderhandlung gegen strafbewehrte Inhaberpflichten die Geltung des deutschen Strafrechts nach den Regeln der �� 3 ff. StGB erfordert.
Die Untersuchung tr�gt der Gefahr einer drohenden Sanktionsl�cke Rechnung, die zum einen aus der arbeitsteiligen, dezentral organisierten Unternehmensf�hrung und zum anderen aus dem international bestehenden Gef�lle bei der Korruptionsbek�mpfung resultiert.