Die Kompetenzen der EG im Bereich Forschung

73.25 €

Order
Die Kompetenzen der EG im Bereich Forschung
Die Europäische Gemeinschaft besitzt mit den Art. 163 ff. EGV grundsätzlich nur Forschungsförderungskompetenzen, ohne in rechtlich verbindlicher Weise Einfluss auf die Forschung in den Mitgliedstaaten nehmen zu können. Im Zuge der Integration ist jedoch zu beobachten, dass diese Kompetenzen langsam ausgeweitet werden. Es wird befürchtet, dass die europäische Forschungsförderung mehr und mehr an die Stelle der mitgliedstaatlichen Förderung tritt. Die Arbeit beschäftigt sich daher mit der Frage, inwieweit eine solche Förderung dem im deutschen Recht geltenden Grundsatz von der Autonomie der Wissenschaft entspricht. Darüber hinaus wird untersucht, ob die Gemeinschaft auch auf der Grundlage anderer Kompetenznormen Rahmenbedingungen für die Forschung in den einzelnen Mitgliedstaaten schafft und damit mittelbar eine Harmonisierung im Bereich Forschung bewirkt. Schließlich wird geprüft, ob das Gemeinschaftsrecht normative Grenzen für ein solch forschungsrelevantes Handeln der Gemeinschaft enthält. Insbesondere geht es dabei um die Frage, ob ein Gemeinschaftsgrundrecht der Forschungsfreiheit existiert und inwieweit dem Subsidiaritätsprinzip eine kompetenzbegrenzende Wirkung zukommt.

More from the series "Kölner Schriften zu Recht und Staat"

More books by Christina Maria Pelzer

Log in to get access to this book and to automatically save your books and your progress.

Purchase this book or upgrade to dav Pro to read this book.

When you buy this book, you can access it regardless of your plan. You can also download the book file and read it in another app or on an Ebook reader.

80 % of the price goes directly to the author.

ISBN: 9783631533413

Language: German

Publication date: 30.11.2004

Our shipping costs are a flat rate of €2.50, regardless of the order.
Currently, we only ship within Germany.

Shipping is free for PocketLib Pro users.

An error occured. Please check your internet connection or try it again later.