Das deutsche Gentechnikrecht hat seit dem Jahr 2007 zahlreiche undAuml;nderungen erfahren.Durch das Gesetz zur Neuordnung der Ressortforschung im Geschundauml;ftsbereich des Bundesministeriums funduuml;r Ernundauml;hrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 13. Dezember 2007 wurden u.a. das Gentechnikgesetz und das EG-Gentechnik-Durchfunduuml;hrungsgesetz geundauml;ndert. Diese Gesetze haben kurz darauf durch das Gesetz zur undAuml;nderung des Gentechnikgesetzes, zur undAuml;nderung des EG-Durchfunduuml;hrungsgesetzes und zur undAuml;nderung der Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung vom 1. April 2008 weitere undAuml;nderungen erfahren. Unmittelbar danach hat die Zweite Verordnung zur undAuml;nderung gentechnikrechtlicher Vorschriften vom 28. April 2008 zu umfangreichen weiteren undAuml;nderungen gefunduuml;hrt.Hiervon betroffen waren die Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung, die Gentechnik-Anhundouml;rungsverordnung, die Gentechnik-Verfahrensverordnung und die Gentechnik-Notfallverordnung. Das Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zustundauml;ndigkeitsbereich des Bundesministeriums funduuml;r Ernundauml;hrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon vom 9. Dezember 2010 hat in sprachlicher Hinsicht dazu gefunduuml;hrt, dass in zahlreichen Regelungen der Begriff EG durch den Begriff EU abgelundouml;st wird.