Zum WerkDas Bautr�gerrecht besitzt in der Praxis gro�e wirtschaftliche Bedeutung. Nach wie vor wird ein gro�er Teil der Bauma�nahmen in Deutschland von Bautr�gern durchgef�hrt. Die dabei entstehenden Rechtsbeziehungen beschr�nken sich nicht nur auf das Verh�ltnis zwischen Bautr�ger und K�ufer, sondern umfassen auch diejenigen zwischen Bauunternehmungen, finanzierenden Banken und Immobilienmaklern.
In diesem Werk werden neben grunds�tzlichen Erl�uterungen zu den verschiedenen Erwerbsmodellen im Immobilienbereich und den Finanzierungsfragen durch die Bank die einzelnen Vertragsformen entsprechend den baulichen Objekten dargestellt, wobei zahlreiche direkt �bernehmbare Muster den Praxisnutzen erh�hen. Weiterhin wird geschildert, wie auf St�rungen im Vertragsverh�ltnis zu reagieren ist. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Insolvenzrecht und wie bei Insolvenz eines der Beteiligten der Schaden zu minimieren ist.
Inhalt- Konzeptionelle Grundfragen
- Finanzierungsfragen
- Erwerb des Grundst�cks
- Vertragsabschluss und Inhalt des Bautr�gervertrages sowie AGB-Probleme
- Konfliktmanagement
- Insolvenz
Vorteile auf einen Blick- umfassende Darstellung des Bautr�gerrechts nach der Reform
- ausf�hrliche Erl�uterung eines typischen Bautr�gervertrages
- Hinweise zur Gestaltung des Bautr�gervertrages, einzelner Klauseln und Sonderw�nsche
Zur NeuauflageDen Schwerpunkt bildet die Reform des Bauvertragsrechts, durch die das Bauvertragsrecht umfassend �berarbeitet und auch der Bautr�gervertrag nun gesetzlich in � 650u und � 650v BGB normiert ist.
Weiter wird auf die zwischenzeitlich erfolgten �nderungen der rechtlichen, aber auch wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eingegangen. Dabei sind insbesondere die Entwicklung des Insolvenzrechts zu beachten sowie die Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes, das sich auch auf das Bautr�gerrecht auswirkt. Die neueste Rechtsprechung ist vollumfassend in die Darstellung integriert.
ZielgruppeF�r Notariate, Rechtsanwaltschaft, Steuerberatung, Wirtschaftspr�fung, Richterschaft, Baujuristinnen und Baujuristen, Hochschullehre.