Das Übergangsrecht

54.00 €

Order
Das Übergangsrecht
Die internationale Gemeinschaft involviert sich zunehmend in die Demokratisierung von Krisenstaaten wie z.B. Bosnien, Kosovo, Afghanistan oder Irak. Dabei werden die Rechtsordnungen der betroffenen Lnder zu weiten Teilen revidiert. Internationale Beh�rden setzen sich an die Stelle von nationalem Gesetzgeber und Regierung und verwalten das Land mithilfe von Dekreten. Aus rechtlicher Sicht wurde dieses Engagement bislang kaum untersucht. Dabei sind die aufgeworfenen Fragen von erheblicher praktischer Relevanz und politischer Brisanz: Welcher Rechtscharakter kommt den Dekreten einer internationalen �bergangsverwaltung zu? Ist es m�glich, dieses �bergangsrecht gerichtlich �berpr�fen zu lassen? Welchen Rechtsschutz k�nnen B�rger eines betroffenen Gebiets gegen die Gesetze der internationalen Verwaltung erlangen? Peacekeeping und nation building sind die wichtigsten Strategien zur Beilegung von Kriegen und B�rgerkriegen im 21. Jahrhundert. Juli Zeh unterzieht diese Strategien einer kritischen Untersuchung aus juristischer Perspektive und leistet damit Grundlagenarbeit zum rechtlichen Umgang mit einem hochpolitischen Ph�nomen. Die Dissertation wurde mit dem Deutschen Studienpreis 2011 der K�rber-Stiftung ausgezeichnet.

More from the series "Saarbrücker Studien zum Internationalen Recht"

More books by Juli Zeh

Log in to get access to this book and to automatically save your books and your progress.

Purchase this book or upgrade to dav Pro to read this book.

When you buy this book, you can access it regardless of your plan. You can also download the book file and read it in another app or on an Ebook reader.

80 % of the price goes directly to the author.

ISBN: 9783832961855

Language: German

Publication date: 24.03.2011

Number of pages: 236

Our shipping costs are a flat rate of €2.50, regardless of the order.
Currently, we only ship within Germany.

Shipping is free for PocketLib Pro users.

An error occured. Please check your internet connection or try it again later.