Das geltende Recht kennt zahlreiche Gleichbehandlungspflichten und Diskriminierungsverbote privater Akteure. Sie werden traditionell als Ausnahmen� verstanden, mit denen die Privatautonomie unangemessen einschr�nkt werde. Der Autor hinterfragt die historischen, vergleichenden und theoretischen Annahmen dieser Konzeption und pl�diert f�r einen neuen Ansatz, der auf der sozialen Erwartung privater Akteure beruht, nicht ohne sachliche Gr�nde ungleich zu behandeln. Das Recht sch�tzt diese Erwartung, indem der von einer Ungleichbehandlung betroffene Akteur vom anderen eine Rechtfertigung verlangen kann. Damit l�st sich das Modell von abstrakten Prinzipienkollisionen und verortet den Konflikt in den jeweils unterschiedlichen Kontexten der betroffenen Autonomiebereiche. Mit der Auslegung der Gleichbehandlung wird diese methodisch so strukturiert, dass die jeweiligen Auswirkungen der Ungleichbehandlung vom Betroffenen sichtbar gemacht werden k�nnen. Beiden Parteien steht erst dann die M�glichkeit offen, die Ungleichbehandlung und ihre Rechtfertigungsgr�nde in einem rechtlichen Diskurs zu thematisieren. Zentraler Baustein der Neukonzeption ist ein situationsad�quates Rechtfertigungskontinuum, dessen Spanne von den auf �Null� reduzierten Rechtfertigungsanforderungen bis zu den auf �Null� reduzierten Rechtfertigungsgr�nden reicht.