Was haben Familienrecht und Wasserrecht gemein? Auf den ersten Blick nicht viel, sie verbindet aber zumindest für die Juristenausbildung in Bayern dasselbe Schicksal. Zur Verschlankung des Lehrplans wurden die beiden Rechtsgebiete bereits 2020 aus der juristischen Pflichtausbildungs- und Prüfungsordnung gestrichen und damit an die Lehrpläne anderer Bundesländer angeglichen, die diesen Schritt bereits früher gegangen sind. Ausgebildete Juristinnen und Juristen werden deshalb häufig erst mit ihrer Referatsübername auf familiengerichtliche Fragestellungen treffen. Dieses Buch soll daher allen Neulingen bei Gericht und in der Anwaltschaft einen ersten Zugriff in knapper Form auf die sich im familiengerichtlichen Dezernat stellenden praktischen Fragen sowohl in materiellrechtlicher wie in verfahrensrechtlicher Hinsicht geben. Zusätzlich sollen auch diejenigen von Tipps vom langjährigen, erstinstanzlichen Praktiker profitieren können, die ihren Einstieg bereits geschafft haben.
Das Lehrbuch richtet sich an Studierende und Rechtsreferendare im Wahlfach mit dem Berufsziel Familienrechtund kann hilfreicher Begleiter zur Prüfungsvorbereitung sein. Neu- und Wiedereinsteiger der familiengerichtlichen Praxis profitieren von der straffen Aufbereitung des Rechtsgebiets. In erster Linie dient es als Leitfaden für Dezernatseinsteiger bei Gericht und ist gerade deshalb auch für die Fachanwaltsfortbildung im Familienrecht zu empfehlen.
Autor: Rainer Friedlein ist erstinstanzlicher Richter am Amtsgericht Bayreuth und Dozent in den Einführungstagungen für Familienrichter der Bayerischen Justiz sowie in der entsprechenden Fachanwaltsfortbildung an der Campus Akademie der Universität Bayreuth.