Vertragsfreiheit setzt gleichstarke Vertragsparteien voraus. Beim Arbeitsverhältnis ist dies
wegen struktureller Unterlegenheit nicht gegeben. Zwingende Vorschriften des Arbeitsrechts,
Inhaltskontrolle von allgemeinen Arbeitsbedingungen und Weisungen sowie kollektive
Gegenmacht helfen dem ab.
In Deutschland ist die Berücksichtigung der Arbeitnehmerinteressen im Arbeitsrecht
durch das oben genannte Instrumentarium weitgehend gewährleistet. Der deutsche Teil
des Buchs beleuchtet kurz die Entstehungsgeschichte und vor allem die Wirkungsweise
und Kontrolle von allgemeinen Arbeitsbedingungen nach heutigem Stand.
Der japanische Teil legt den Fokus auf die Entstehungsgeschichte und zeigt auf, wie sich
älteres Gedankengut im heutigen Arbeitsrecht niederschlägt. Statt allgemeiner Arbeitsbedingungen
mit richterlicher Inhaltskontrolle von Arbeitsbedingungen gibt es keine
effektive Kontrolle der vom Arbeitgeber einseitig aufgestellten Arbeitsordnung und weder
ins Einzelne gehende Vorschriften über das Wahlverfahren noch über die Kompetenzen
der betrieblichen Arbeitnehmervertretungen. Auch sind die Gewerkschaften als Unternehmensgewerkschaften
nicht sehr schlagkräftig. Insgesamt besteht Verbesserungsbedarf,
wobei sich die Regelungen an den entsprechenden Vorschriften im deutschen Recht
orientieren könnten.