Abgabenordnung - Finanzgerichtsordnung

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Abgabenordnung - Finanzgerichtsordnung

Der Hübschmann/Hepp/Spitaler: Als größter Kommentar zur Abgabenordnung / Finanzgerichtsordnung bietet der Hübschmann/Hepp/Spitaler in 18 Bänden ein Höchstmaß an Detailgenauigkeit, Begründungstiefe und Rechtssicherheit. Umfassend, kritisch, aktuell.

Souveränität beweisen Berater, wenn sie für jeden Fall den Hübschmann/Hepp/Spitaler zu Rate ziehen, wenn es um Fragen zu AO und FGO Detailgenauigkeit, Begründungstiefe und ein Höchstmaß an Rechtssicherheit geht. Mit FVG, VwZG und Unionszollkodex. Das tonangebende Gemeinschaftswerk von Richtern und Professoren. Ausführliche Sachregister, getrennt nach AO, FGO und UZK, erleichtern den Zugang zu dieser Materie. Fünfmal jährlich erscheinende Ergänzungslieferungen ermöglichen zeitnahe Aktualisierungen und Neubearbeitungen.

Als Auskopplung zu diesem Loseblattwerk ist ein gebundener Kommentar zum UZK erschienen. Den Kommentar von Wolffgang/Jatzke finden Sie hier in unserem Shop.

Beziehern des Hübschmann/Hepp/Spitaler steht im Rahmen ihres Abonnements exklusiv der Zugang zur Datenbank „HHSp online“ zur Verfügung.

Inhalte von HHSp online

  • Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung – Finanzgerichtsordnung Kommentar
  • Tipke/Lang, Steuerrecht
  • AO-Steuerberater, Informationsdienst, 12 Ausgaben/Jahr
  • Gesetze, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen topaktuell

Aktuelle Updates Lieferung 292

Die Kommentierungen zu den Haftungsvorschriften §§ 70–72 AO wurden auf den neuesten Stand von Literatur und Rechtsprechung gebracht (Boeker). In § 71 AO wird z.B. die streitige Rechtsfrage behandelt, ob der Besitzer unversteuerter Zigaretten auch dann durch Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden darf, wenn nach den tatsächlichen Ermittlungen nicht auszuschließen ist, dass er Steuerschuldner der Tabaksteuer sein könnte. Das FG Hamburg hat seine Auffassung zur Inanspruchnahme durch Haftungsbescheid in diesen Fällen aufgegeben und folgt nunmehr der Rspr. des BFH, nach der ein Haftungsbescheid unzulässig ist, weil sich Schuld und Haftung stets ausschließen. Entgegen der Entscheidung des FG Hessen in einem AdV-Verfahren kann ein Besitzer von unversteuerten Zigaretten auch nicht wahlweise durch Steuer- oder Haftungsbescheid („Wahlfeststellungsbescheid“) in Anspruch genommen werden. Behandelt wird in § 71 AO auch, inwieweit das Finanzamt im Haftungsverfahren die Erkenntnisse aus der Überwachung der Telekommunikation in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren verwenden darf.
Dr. von Freeden hat ihre Kommentierungen fortgesetzt mit § 156 und § 157 AO zum Absehen von der Steuerfestsetzung sowie zu Form und Inhalt der Steuerbescheide. Die Vorschriften wurden überarbeitet und auf den aktuellen Stand gebracht.
Die Neufassung der Kommentierungen zu § 380 (Gefährdung der Abzugsteuern) und § 381 AO (Verbrauchsteuergefährdung) durch Prof. Dr. Bülte berücksichtigt aktuelle gesetzliche Entwicklungen. Eingearbeitet wurden insbesondere Änderungen im Insolvenzrecht und deren steuerordnungswidrigkeitenrechtliche Bezüge. Die Darstellung wurde in Teilen strukturell angepasst. Neue Rspr. und Verwaltungsschreiben sind berücksichtigt. Die Kommentierung bildet damit den aktuellen Rechtsstand ab.
Tormöhlen hat die Kommentierungen zu §§ 394 (Übergang des Eigentums), 404 (Steuer- und Zollfahndung) und 410 AO (Ergänzende Vorschriften für das Bußgeldverfahren) aktualisiert. Hierbei hat er hinsichtlich § 404 und § 410 AO die durch das JStG 2024 (v. 2.12.2024, BGBl. I 2024, Nr. 387) erfolgten Gesetzesänderungen eingearbeitet. Außerdem hat er die zitierte Literatur auf den neuesten Stand gebracht und neue Rspr. und Literatur eingearbeitet.
Die Kommentierungen zu §§ 208 und 208a AO, die in engem systematischen Zusammenhang mit § 404 AO stehen, werden in der nächsten Ergänzungslieferung aktualisiert werden.
Die Kommentierung des § 33 FGO (Rechtsweg zu den Finanzgerichten) wurde infolge des Autorenwechsels von Dr. Braun auf Münch grundlegend überarbeitet und aktualisiert. Die jüngere Rechtsprechung – etwa zum Rechtsweg bei Begehren im Anwendungsbereich der DSGVO – wurde ausgewertet und aktuelle Diskussionen, z.B. um die Einbeziehung des einzelstaatlichen Rechtsschutzsystems in den EU-weiten Rechtsschutzverbund, wurden berücksichtigt.
Vollständig überarbeitet und aktualisiert wurden die Kommentierungen zu Art. 6–8 UZK (Prof. Dr. Rogmann). Die für die Abwicklung von Zollverfahren zentralen Normen regeln die zulässigen Mittel zum Austausch und zur Speicherung von Informationen. Der UZK hat hier die grundlegende Verpflichtung zur Digitalisierung der Kommunikation und Informationsspeicherung niedergelegt. Da die Digitalisierung bei besonderen Verkehrswegen nicht praktikabel ist und die Entwicklung der erforderlichen Systeme durch die Mitgliedstaaten nicht in allen Fällen mit den rechtlichen Vorgaben Schritt halten kann, erfasst die Kommentierung auch mögliche Abweichungen von dem Grundsatz der digitalen Kommunikation. In der aktualisierten Kommentierung wird der Blick zugleich auf die künftigen Regelungen des soeben verabschiedeten reformierten UZK gerichtet.
Außerdem wird mit dieser Lieferung die Aktualisierung des umfangreichen AEAO abgeschlossen.

Zuletzt erschien Lieferung 292 (Juni 2026/149,- € zzgl. 34,- € für die Datenbank).

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ISBN: 9783504220846

Language: German

Publication date: 01.06.2026

Number of pages: 25548

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