Zur Wahrnehmung und Interpretation des Rechtsextremismus in der DDR durch das MfS

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Zur Wahrnehmung und Interpretation des Rechtsextremismus in der DDR durch das MfS
Die rechtsextrem motivierten Gewalttaten im Jahre 1992 geben Anlass zu Vermutungen, der heutige, organisierte Rechtsextremismus in den neuen Bundesländern sei nach dem Beitritt zwar sichtbar geworden, habe jedoch im Untergrund bereits vorher existiert. Andere Beobachter interpretieren die Welle ausländerfeindlicher Gewalt in den neuen Bundesländern als Folge von Auflösungsprozessen nach Währungsunion und staatlicher Vereinigung, als relativ neues Phänomen also. Sollte die erstgenannte Annahme zutreffen, so ist davon auszugehen, dass sich seinerzeit auch die Staatssicherheit dafür interessiert hat. Schließlich war das Selbstbild der DDR davon geprägt, ein "antifaschistischer Staat" zu sein, der den Nazismus "mit Stumpf und Stiel ausgerottet" hat. Das Bild der DDR als Hort der "internationalen Solidarität", das die SED-Führung nach außen zu vermitteln suchte, wäre gefährdet gewesen. Verstöße gegen diese Normen durch eine neonazistische Bewegung zu Zeiten der DDR müssten Spuren hinterlassen haben, die heute in den Archiven des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen zu finden wären. Diese Archivalien sind bekanntlich erst teilweise erfasst. Doch in den bereits zugänglichen Materialien finden sich in der Tat einschlägige Akten: Dienstanweisungen, Richtlinien und "Hinweise" der MfS-Spitze; zusammenfassende Berichte der zuständigen HA XX in Berlin; und - bisher nicht vollständig aufgefunden - monatliche Berichte der Bezirksverwaltungen des MfS über die Lage in ihrem Verantwortungsbereich. Will man allerdings die Sichtweise der MfS-Berichterstatter und -Analytiker nicht einfach reproduzieren, so muss man Einzelfälle heranziehen, "Operative Personenkontrollen" (OPK) und "Operative Vorgängen" (OV), auf denen solche Berichte aufbauen. Der folgenden Analyse liegen neben den zentralen Dokumenten OPKs und OVs aus der MfS-Bezirksverwaltung in Berlin zugrunde. Es handelte sich bei den von der HA XX bzw. Abt.XX Berlin bearbeiteten Vorgängen in der Regel - es gibt Ausnahmen - um die aus Sicht des MfS minder schweren Fälle, in denen die Beweislage noch nicht für die Einleitung eines Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens ausreichte, für das dann HA IX zuständig gewesen wäre.

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ISBN: 9783942130424

Language: German

Publication date: 2000

Number of pages: 106

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