Immer auf der sicheren Seite mit dem „Gosch“!
Der „Gosch“ bietet umfassende Kommentierungen zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung. Wissenschaftlich fundiert, meinungsbildend und zudem brandaktuell! Mit Kommentierungen zum JStG 2020, AbzStEntModG, ATADUmsG, sog. StAbwG, PKoFoG, GvSchulG, Verordnung zur Änderung der KassenSichV (bei § 146a AO); ebenfalls bereits berücksichtigt wurde u.a. bei §§ 238 AO der BVerfG-Zinsbeschluss vom 8.7.2021.
Steuerstrafrecht und Steuerstrafverfahren als Schwerpunkt:
Ein Schwerpunkt liegt in der Kommentierung der AO-Vorschriften zum Steuerstrafrecht und Steuerstrafverfahren (inkl. Steuerordnungswidrigkeiten), für die Prof. Dr. Andreas Hoyer als Mitherausgeber fachlich zuständig ist.
Für den Verfahrenspraktiker besonders wertvoll:
Der Kommentar ist konsequent ausgerichtet an den Bedürfnissen der Angehörigen der steuer- und rechtsberatenden Berufen, die bei Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung und mit Klageverfahren für ihre Mandanten tätig werden. Zahlreiche typografisch hervorgehobene Beratungshinweise und eine wissenschaftlich fundierte und kritische Auseinandersetzung mit Auffassungen der Finanzverwaltung bieten wertvolle Hilfestellungen für eine erfolgreiche Abwehrberatung im Streitfall.
Der einheitliche und systematische Aufbau der Kommentierungen in Anlehnung an den Aufbau der einzelnen Paragrafen ermöglicht zudem eine schnelle Orientierung. Viele praktische ABC-Schlagworte helfen im Einzelfall.
Die Schwerpunkte des Kommentars zusammengefasst:
- Kommentierungen zu den verfahrensrechtlichen AO-Vorschriften
- Kommentierungen zum Steuerstrafrecht und zum Steuerverfahrensrecht (§§ 369 – 412 AO)
- Umfassende Kommentierungen zur FGO für Streitigkeiten vor den Finanzgerichten und dem BFH
- Querschnittsdarstellung zum EuGH-Verfahrensrecht (derzeit nur in digitaler Form, d.h. online und auf DVD)
- Vollständige Auswertung von Rechtsprechung, Finanzverwaltung und Schrifttum
Aktuell in der 192. Lieferung (August 2025):
Mit der 192. Aktualisierungslieferung werden wieder zahlreiche Kommentierungen im „Gosch“ auf den aktuellen Rechtsstand gebracht oder neu kommentiert, wobei die Autoren auch jüngst ergangene Gesetzesänderungen berücksichtigen. So erläutert Lars Wargowske die durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz vom 22.12.2024 bei § 2a AO (Anwendungsbereich der Vorschriften über die Verarbeitung personenbezogener Daten) zu den Absätzen 3 und 5 ergangenen Änderungen im Rahmen einer vollständigen Neubearbeitung. Zudem berücksichtigt er auch die zu dieser Vorschrift zwischenzeitlich zahlreich ergangenen Gerichtsentscheidungen des BFH und des EuGH. Dr. Martin Mues überarbeitet seine Kommentierung zu § 81 AO (Bestellung eines Vertreters von Amts wegen) vollständig neu und verarbeitet dabei auch die Bezüge der durch die zum 1.1.2023 in Kraft getretene Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts. Dr. Ingo Oellerich überarbeitet seine Kommentierung zu § 163 AO (Abweichende Festsetzung von steuern aus Billigkeitsgründen) vollständig neu und ergänzt das etwa 25 Seiten umfassende und für die Beratungspraxis äußerst wertvolle ABC der sachlichen Unbilligkeit um weitere Begrifflichkeiten (z.B. UmwStE 2025). Im Rahmen einer vollumfänglichen Überarbeitung seiner Kommentierung von § 191 AO (Haftungs- und Duldungsbescheid) berücksichtigt Professor Dr. Harald Jatzke die durch das JStG 2022 eingetretene Gesetzesänderung und geht auch auf die neue DA-KG 2025 ein. Dr. Lars Firchau kommentiert die Vorschrift des § 405 AO (Entschädigung der Zeugen und der Sachverständigen) neu und berücksichtigt dabei brandaktuell die durch das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz (KostBRÄG) vom 7.4.2025 ab dem 1.6.2025 geltenden erhöhten Vergütungssätze für Zeugen und Sachverständige. Dr. Almuth Müller-Horn überarbeitet ihre Kommentierung zu § 5 FGO (Organisation der Finanzgerichte) vollständig.