Immer auf der sicheren Seite mit dem „Gosch“!
Der „Gosch“ bietet umfassende Kommentierungen zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung. Wissenschaftlich fundiert, meinungsbildend und zudem brandaktuell! Mit Kommentierungen zum JStG 2020, AbzStEntModG, ATADUmsG, sog. StAbwG, PKoFoG, GvSchulG, Verordnung zur Änderung der KassenSichV (bei § 146a AO); ebenfalls bereits berücksichtigt wurde u.a. bei §§ 238 AO der BVerfG-Zinsbeschluss vom 8.7.2021.
Steuerstrafrecht und Steuerstrafverfahren als Schwerpunkt:
Ein Schwerpunkt liegt in der Kommentierung der AO-Vorschriften zum Steuerstrafrecht und Steuerstrafverfahren (inkl. Steuerordnungswidrigkeiten), für die Prof. Dr. Andreas Hoyer als Mitherausgeber fachlich zuständig ist.
Für den Verfahrenspraktiker besonders wertvoll:
Der Kommentar ist konsequent ausgerichtet an den Bedürfnissen der Angehörigen der steuer- und rechtsberatenden Berufen, die bei Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung und mit Klageverfahren für ihre Mandanten tätig werden. Zahlreiche typografisch hervorgehobene Beratungshinweise und eine wissenschaftlich fundierte und kritische Auseinandersetzung mit Auffassungen der Finanzverwaltung bieten wertvolle Hilfestellungen für eine erfolgreiche Abwehrberatung im Streitfall.
Der einheitliche und systematische Aufbau der Kommentierungen in Anlehnung an den Aufbau der einzelnen Paragrafen ermöglicht zudem eine schnelle Orientierung. Viele praktische ABC-Schlagworte helfen im Einzelfall.
Die Schwerpunkte des Kommentars zusammengefasst:
- Kommentierungen zu den verfahrensrechtlichen AO-Vorschriften
- Kommentierungen zum Steuerstrafrecht und zum Steuerverfahrensrecht (§§ 369 – 412 AO)
- Umfassende Kommentierungen zur FGO für Streitigkeiten vor den Finanzgerichten und dem BFH
- Querschnittsdarstellung zum EuGH-Verfahrensrecht (derzeit nur in digitaler Form, d.h. online und auf DVD)
- Vollständige Auswertung von Rechtsprechung, Finanzverwaltung und Schrifttum
Aktuell in der 194. Lieferung (November 2025):
Mit der 194. Aktualisierungslieferung werden wieder zahlreiche Kommentierungen im „Gosch“ auf den aktuellen Rechtsstand gebracht oder neu kommentiert. So kommentiert Lars Wargowske im Rahmen einer vollumfänglichen Beitragsaktualisierung seiner Kommentierung zu § 122a AO (Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf) einerseits die durch das Postmodernisierungsgesetz zum 1.1.2025 geänderte und Fassung (Vier-Tages-Vermutung). Andererseits erläutert er auch die bereits zum 1.1.2026 durch das BEG IV eingeführte Neufassung der Vorschrift. Nachdem Yves Holle im Rahmen der 190. Aktualisierungslieferung bereits die AO-Zuständigkeitsvorschriften der §§ 16 – 22 AO übernommen und erstkommentiert hatte, kommentiert er nun auch die Regelungen zu den Zuständigkeiten der Finanzbehörden in den § 24 – 29 AO. Dr. Martin Mues übernimmt mit der Kommentierung zu § 140 AO eine weitere Vorschrift im 1. Unterabschnitt „Führung von Büchern und Aufzeichnungen“. Besonders praxisrelevant ist das ausführliche ABC sonstiger buchführungs- und Aufzeichnungspflichten. Hervorzuheben ist auch die Berücksichtigung des bedeutenden BMF-Schreibens zu den GoBD (inkl. der letzten Änderungen durch das BMF-Schreiben vom 14.7.2025). Corina Kögel überarbeitet einzelne durch das JStG 2024 und das Wachstumschancengesetz betroffene Kommentierungen der AO-Verzinsungsvorschriften (§§ 234 – 237 und 239 AO) und berücksichtigt dabei u.a. das BMF-Schreiben vom 13.8.2025 zur Änderung des AEAO zu § 235. Daneben wird in dieser Lieferung mit § 134 FGO (Wiederaufnahme des Verfahrens; Verweisung auf ZPO) durch Rainer Wendl auch eine FGO-Kommentierung vollständig überarbeitet.