Ziele und Zielgruppe
Seit dem Wirtschaftsjahr 2010 sind die BilMoG-Regelungen zwingend anzuwenden, durch das MicroBilG sind für nach dem 30. Dezember 2012 liegende Abschlussstichtage Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften im Bereich der Rechnungslegung und Offenlegung in Kraft getreten. Unser Bilanzrecht Kommentar begleitet Sie bei der praktischen Umsetzung des geänderten Rechts und bietet Ihnen so die gewohnt fundierte Unterstützung bei Ihrer Aufstellungs-, Beratungs- und Prüfungstätigkeit.
Die Schwerpunkte des Kommentars lassen sich wie folgt beschreiben:
- Einführende Erläuterungen zu Einzel-, Konzernabschluss, Publizität und Offenlegung
- Detaillierte Kommentierungen der maßgeblichen Vorschriften (§§ 238-339, 342-342e HGB)
- Ergänzende Kommentierungen der korrespondierenden IASB-Regelungen
- Die Kommentierungen folgen einem einheitlichen Aufbau, orientiert an der Grundstruktur der einzelnen handelsrechtlichen Vorschriften
- Die Kommentierungen berücksichtigen umfassend die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum Bilanzsteuerrecht sowie die Standards des Deutschen Standardisierungsrates (DSR) und die Stellungnahmen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW)
- Der Kommentierung der handelsrechtlichen Vorschrift folgt soweit möglich ein parallel aufgebauter Teil zu den internationalen Normen
- Künftige aktuelle Entwicklungen werden in einer eigenen Rubrik „Aktuelles” vorab zusammenfassend dargestellt
Aktuell in der 122. Aktualisierung (Mai 2025) u.a.:
Durch das Zweite Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften v. 11.4.2024 (BGBl. I 2024 Nr. 120) sind die Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen in § 267 HGB angehoben worden.