Die Bekämpfung der Aushöhlung von Besteuerungsgrundlagen und Gewinnverlagerung
(engl. base erosion and profit shifting – BEPS) wird seit
geraumer Zeit als eines der drängendsten Probleme des internationalen
Steuerrechts betrachtet. Zur Einhegung solcher „BEPS-Risiken“ hat sich
eine Koalition aus mittlerweile 147 Staaten zum Ziel gesetzt, ein globales
Mindeststeuerniveau von 15 % für die Gewinne international tätiger Unternehmensgruppen
zu etablieren.
Zu diesem Zweck wurden von der OECD als sog. weiches Recht (soft law)
die „GloBE-Mustervorschriften“ ausgearbeitet. Auf diesen aufbauend erließ
die Europäische Union die als „Mindestbesteuerungsrichtlinie“ bekanntgewordene
Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates vom 14.12.2022, die der deutsche
Gesetzgeber in Form des „Mindeststeuergesetzes“ vom 21.12.2023 in
nationales Recht umsetzte.
Der Autor verschafft einen Überblick über diese Regelwerke und die Funktionsweise
der in ihnen enthaltenen – neuartigen – Besteuerungsinstrumente.
Er widmet sich an deren Beispiel der Abgrenzung der Rechtsetzungskompetenzen
von Europäischer Union und deren Mitgliedstaaten im
Bereich der direkten Besteuerung.
Dabei setzt er sich kritisch mit der Rolle der Europäischen Union bei der
Umsetzung zwischenstaatlicher Kompromisse auseinander, die außerhalb
des Staatenverbundes getroffen wurden. Er zeigt in diesem Zusammenhang
einen Weg auf, wie die Umsetzung solcher Übereinkommen unionsrechtskonform
auf mitgliedstaatlicher Ebene bewerkstelligt werden kann.