Ziele und Zielgruppe
Das Einkommensteuergesetz ist ein Schwerpunkt im Berufsalltag des Steuerberaters. Durch ständige Gesetzesänderungen, neue Verwaltungsanweisungen und geänderte Rechtsprechung ist es nicht leicht, den Überblick zu bewahren.
Der „Korn“ ist konsequent an den Bedürfnissen der Beratungspraxis ausgerichtet, gibt zahlreiche Beratungs- und Gestaltungshinweise und setzt sich wissenschaftlich fundiert mit Auffassungen der Finanzverwaltung auseinander. Die Gestaltungs- und Beratungshinweise sind optisch hervorgehoben und ermöglichen Ihnen effizientes Arbeiten.
Der einheitliche Aufbau der Kommentierungen in Anlehnung an den Aufbau der einzelnen Paragrafen ermöglicht zudem eine schnelle Orientierung. Viele praktische ABC-Schlagworte helfen im Einzelfall.
Die Schwerpunkte des Kommentars lassen sich wie folgt beschreiben:
- Praxisgerechte und beratungskompetente Kommentierungen zum EStG
- Zusätzlich zum EStG werden InvStG und ZIV kommentiert
- Einheitlicher und systematischer Aufbau der Einzelkommentierungen
Aktuell in der 158. Aktualisierung (März 2025) u.a.:
Mit Erscheinen der 158. Aktualisierungslieferung zum EStG-Kommentar „Korn“ ist nun eine von Herrn Klaus Korn erstellte umfassende Überarbeitung der in der Kommentierung zu § 6 EStG (Bewertung) enthaltenen Ausführungen zur Bewertung mit dem Teilwert, dem gemeinen Wert und dem beizulegenden Zeitwert, zur Bewertung des abnutzbaren Anlagevermögens, des nichtabnutzbaren Anlagevermögens und des Umlaufvermögens, zum Lifo-Verfahren, zur Bewertung von Finanzinstrumenten im Handelsbestand von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten, zur Bewertung von Verbindlichkeiten, Rückstellungen sowie von Steuerbilanzposten, die keine Wirtschaftsgüter repräsentieren, und ferner zur Sonderregelung für außerbetriebliche Kraftfahrzeugnutzung, zur Bewertung der Einlagen und steuerverstrickenden Überführungen von Wirtschaftsgütern sowie zur Überführung und Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter zwischen mehreren Betriebsvermögen bei Einzelunternehmen und Mitunternehmerschaften für Sie verfügbar.
Dabei hat Herr Klaus Korn praktisch ausgerichtete Gestaltungshinweise, Beratungshinweise und kritische Stellungnahmen erstellt bzw. überarbeitet, die Änderungen der Vorschrift durch das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) und das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) berücksichtigt sowie beispielsweise Ausführungen zu Einzelfragen zur Teilwertermittlung und Teilwertabschreibung einschließlich einer diesbezüglichen ABC-Darstellung, zum Begriff des abnutzbaren Anlagevermögens und zur Abgrenzung zum Umlaufvermögen einschließlich einer diesbezüglichen ABC-Darstellung, zur Bewertung von Forderungen im Umlaufvermögen und virtuellen Währungen (Kryptowährungen) und die Übertragung von Gesellschaftsvermögen zwischen Mitunternehmerschaften nach der neuen Rechtslage ergänzt bzw. eingehend aktualisiert.
Herr Klaus Korn geht dabei beispielsweise auf das BMF-Schreiben v. 11.4.2023 - IV C 6 – S 2133/19/10004 :002 zur ertragsteuerlichen Behandlung von Genussrechtskapital und auf die Urteile des BFH, Urt. v. 12.3.2024 - VIII R 1/21 zur Zuordnung einer Leasingsonderzahlung zu den jährlichen Gesamtaufwendungen für betriebliche Fahrten im Rahmen einer Nutzungseinlage und BFH, Urt. v. 23.8.2023 - XI R 36/20 zum Teilwertansatz bei börsennotierten „hybriden“ Anleihen ohne feste Laufzeit und ohne Kündigungsmöglichkeit des Gläubigers ein.