Wettbewerbsbeschränkende Know-how-Lizenzverträge

94.00 €

Order
Wettbewerbsbeschränkende Know-how-Lizenzverträge
Stehen Wettbewerbsrecht und Immaterialgüterschutz im Zielkonflikt? Wettbewerbsrecht will Monopole abbauen, Immaterialgüterschutz gewährt Monopole. Beide Rechtsinstitute verfolgen aber dasselbe Ziel, die Förderung der Innovation und somit die Stärkung des Wettbewerbs. Sie sind also vielmehr komplementär. In vielen Fällen wird der Wettbewerb dennoch durch Immaterialgüterlizenzverträge eingeschränkt. Dies kann auch der Fall bei Know-how-Lizenzverträgen sein. Obwohl es kein Immaterialgüterrecht ist, hat geheimes Know-how vergleichbare Auswirkungen auf den Wettbewerb und soll im Kartellrecht gleich behandelt werden. Diese Dissertation untersucht, inwieweit Know-how-Lizenzverträge dem europäischen und schweizerischen Wettbewerbsrecht unterstellt sind, insbesondere ob sie verbotene bzw. missbräuchliche Wettbewerbsbeschränkungen (i.S.v. Art. 81 EGV bzw. Art. 5 KG) darstellen. Sie analysiert, wie gängige Know-how-Lizenzvertragsklauseln kartellrechtlich zu beurteilen sind. Insbesondere wird die neue europäische Gruppenfreistellungsverordnung für Technologietransfer- Verträge (GFVO-TT, Verordnung 772/2004) berücksichtigt.

More from the series "Abhandlungen zum schweizerischen Recht ASR / Etudes de droit suisse EDS"

More books by Jean Christophe Schwaab

Log in to get access to this book and to automatically save your books and your progress.

Purchase this book or upgrade to dav Pro to read this book.

When you buy this book, you can access it regardless of your plan. You can also download the book file and read it in another app or on an Ebook reader.

80 % of the price goes directly to the author.

ISBN: 9783727200250

Language: German

Publication date: 29.10.2009

Number of pages: 288

Our shipping costs are a flat rate of €2.50, regardless of the order.
Currently, we only ship within Germany.

Shipping is free for PocketLib Pro users.

An error occured. Please check your internet connection or try it again later.