Zum WerkDas Werk behandelt in Form eines Handbuchs die f�r das Zahlungsdiensteaufsichtsrecht zentralen Erlaubnistatbest�nde der Zahlungsdienste und des E-Geld-Gesch�fts. Vor dem Hintergrund der europarechtlichen Vorgaben werden nach Darstellung der zivil- und aufsichtsrechtlichen Grundlagen die Reichweite der Erlaubnispflichten f�r Zahlungs- und E-Geld-Institute und die Bereichsausnahmen untersucht. Dabei werden Verwaltungspraxis und Rechtsprechung durchweg ber�cksichtigt. Der Ablauf eines Erlaubnisverfahrens bei der Bundesanstalt f�r Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird dargestellt.Die sachlichen, organisatorischen und dokumentarischen Vorgaben des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) werden im Lichte der Zahlungsdienste- und der E-Geld-Richtlinien detailliert beschrieben. Ein Schwerpunkt liegt auf der Analyse der im Zahlungsverkehr g�ngigen Gesch�ftsmodelle in Hinblick auf die jeweiligen aufsichtsrechtlichen Anforderungen und Folgen. Dabei werden sowohl traditionelle als auch innovative Formen der Zahlungsabwicklung wie Online-Bezahlsysteme, mobile payments und e-wallets (elektronische Geldb�rsen) behandelt.Vorteile auf einen Blick- umfassender �berblick �ber das Zahlungsdiensteaufsichtsrecht- Darstellung von Gesch�ftsmodellen und Gestaltungsspielr�umen- zahlreiche Schaubilder- Praxisbezug und Checklisten- Beleuchtung des europarechtlichen Hintergrundes und rechtsvergleichende Bez�ge- Glossar der FachterminiZu den AutorenDie Autoren sind im Finance-Bereich von White & Case in Hamburg t�tig und auf Finanzaufsichtsrecht und Finanzierungen spezialisiert. Sie beraten nationale und internationale Kreditinstitute und Finanzdienstleister, Zahlungsdienstleister und E-Geld-Institute sowie Unternehmen der Realwirtschaft hinsichtlich der ma�geblichen europarechtlichen Vorgaben sowie der Anforderungen des Kreditwesengesetzes und des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes.ZielgruppeF�r Banken, Zahlungsdienstleister, E-Geld-Institute, Kreditkartenunternehmen, Netzbetreiber, im Finanzaufsichtsrecht t�tige Rechtsanw�lte und sonstige Berater, Mitarbeiter von Aufsichtsbeh�rden