Die Frage nach einem eigenständigen Grundrecht auf Umweltschutz gehört zu den zentralen verfassungsrechtlichen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Umwelt- und Klimakrise untersucht Demian Haddad umfassend, ob und in welcher Form das Grundgesetz ein subjektives Recht auf Umweltschutz kennt oder entwickeln kann.
Die Arbeit analysiert zunächst die Begriffe „Umwelt“ und „Umweltschutz“ aus verfassungsrechtlicher Perspektive und entwickelt darauf aufbauend einen eigenständigen verfassungsrechtlichen Begriffsrahmen. Sodann richtet sich der Blick nach außen: Unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen im universellen Völkerrecht, im europäischen Menschenrechtsschutz sowie in rechtsvergleichender Perspektive wird untersucht, inwieweit ein Umweltmenschenrecht bereits anerkannt ist oder sich im Entstehen befindet. Besonderes Augenmerk gilt dabei jüngeren menschenrechtsbasierten Klimaklagen, der Rechtsprechung des EGMR – insbesondere dem KlimaSeniorinnen-Urteil – sowie aktuellen völkerrechtlichen Diskussionsständen.
Im Zentrum der Arbeit steht anschließend die Analyse des Grundgesetzes. Der Autor prüft systematisch, inwieweit bestehende Grundrechte, insbesondere Art. 1, 2, 3, 14 und Art. 20a GG, bereits umweltschützende Dimensionen enthalten und ob sich hieraus ein Umweltgrundrecht de constitutione lata ableiten lässt. Darüber hinaus werden Modelle eines Umweltgrundrechts de constitutione ferenda kritisch gewürdigt und ein eigener Kodifizierungsvorschlag entwickelt.
Die Arbeit verbindet dogmatische Tiefe mit hoher Aktualität und leistet einen fundierten Beitrag zur verfassungsrechtlichen Umweltdebatte. Sie richtet sich an Wissenschaft und Praxis des öffentlichen Rechts sowie an alle, die sich mit Umwelt-, Klima- und Menschenrechtsfragen befassen.