Wie kann Zusammenarbeit mit Eltern für alle Beteiligten fruchtbar sein? So,
dass der Unterschiedlichkeit von Eltern in ihren vielfältigen Lebenssettings
Rechnung getragen wird? So, dass die Bedürfnisse aller Eltern sichtbar sind?
Sowohl für Eltern, die gut für sich einstehen können und mit dem Bildungs-
system und seinen Anforderungen gut vertraut sind, als auch für viele andere
Elterngruppen, deren Ansichten und Bedürfnisse in der Zusammenarbeit mit
Eltern in den Bildungseinrichtungen kaum sichtbar werden. Hier geht es um
die Ermöglichung von Chancengerechtigkeit und Teilhabe für vielfältige Fami-
lien. Das können junge sozial benachteiligte Eltern sein, Alleinerziehende, El-
tern mit Migrationshintergrund und viele mehr. Ziel ist es, allen Kindern einen
guten Start ins Leben zu ermöglichen.
Die Prävention von Gewalt und anderen Formen problematischen Verhaltens
beginnt mit der Ausbildung der Sozial- und Selbstkompetenzen bei jungen
Menschen. Die WHO (1997) hat diese Fähigkeiten 1994 unter dem Sammel-
begriff Lebenskompetenzen (Life Skills) zusammengefasst. Die Förderung der
Entwicklung solcher Kompetenzen von der frühen Kindheit an verschränkt sich
hier mit universell und selektiv ausgerichteten Maßnahmen der entwicklungs-
orientierten Prävention. Das Deutsche Forum Kriminalprävention spricht da-
her auch von Entwicklungsförderung und Gewaltprävention. (DFK 2018)
Der wissenschaftliche Diskurs betont seit langem – und die Praxiserfahrun-
gen zeigen es -, dass diese Bemühungen am meisten erfolgversprechend sind,
wenn sie bedarfs- und wirkungsorientiert dort durchgeführt werden, wo jun-
ge Menschen aufwachsen, leben und lernen, nämlich im Elternhaus, in den
Erziehungs- und Bildungseinrichtungen und im Sozialraum ihrer Kommune.
Dabei ist es wichtig, dass alle an der Erziehung und Bildung beteiligten Ak-
teure einbezogen werden und ihre Aktivitäten miteinander abstimmen und
koordinieren.
Durch den Ausbau von Ganztagsangeboten und den Rechtsanspruch auf Be-
treuung nehmen die Institutionen der Bildung und Erziehung eine immer
bedeutendere Rolle ein. Doch die wichtigsten Bezugspersonen sind nach wie
vor die Eltern. Sie haben den prägendsten Einfluss auf die Entwicklung ihrer
Kinder. Das Grundgesetz sieht die Pflege und Erziehung der Kinder als das
natürliche Recht der Eltern und die ihnen zuvörderst obliegende Pflicht an
(Art. 6 II GG). Ohne die Einbeziehung der Eltern kann Entwicklungsförderung
also nicht gelingen. Einbeziehen der Eltern ist hier in doppeltem Sinne zu ver-
stehen, einerseits als Integration der elterlichen Erziehungsarbeit in das sys-
temische Netzwerk der entwicklungsorientierten Prävention in einer Kommu-
ne und andererseits als aktive Partizipation der Eltern an der Ausgestaltung
dieses Netzwerks. Für beides müssen Eltern so gut wie möglich in die Lage
versetzt werden, „empowert“ für die Mitarbeit in den Mitbestimmungsgre-
mien und gestärkt in ihren Erziehungskompetenzen. Die Bedarfe hierfür sind
unterschiedlich, je nach Herkunftsmilieu und individuellen Voraussetzungen
der Eltern.